Mitgliedschaft

Kann ich Mitglied bei der Baugenossenschaft dhu eG werden?

Minderjährige oder ununterbrochen im Haushalt der Eltern lebende Kinder ohne bisherige eigene Wohnung sowie Ehegatten von Genossenschaftsmitgliedern können jederzeit die Mitgliedschaft erwerben.
Neue Mitglieder nehmen wir zurzeit nur in Verbindung mit der Anmietung einer Genossenschaftswohnung auf.

Wie hoch sind die Genossenschaftsanteile?

Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 75 EURO. Die Mindestanzahl zur Begründung einer Mitgliedschaft beträgt 4 Geschäftsanteile im Wert von insgesamt 300 EURO. Daneben fällt ein einmaliges Eintrittsgeld von zurzeit 25 EURO an. Bei Überlassung einer Wohnung muss das Mitglied seine Anzahl der Geschäftsanteile erhöhen. Die Höhe der erforderlichen Anteile ist so unterschiedlich wie unsere Wohnungen und richtet sich dabei nach Größe, Ausstattung und Baualter. Bei einem Neubau rechnen Sie bitte mit bis zu 75 EURO pro m² Wohnfläche, bei einem Altbau mit einem Gesamtbetrag zwischen 2.000 und 4.000 EURO.

Werden die Genossenschaftsanteile verzinst?

Nein, Geschäftsanteile sind keine Kaution oder Sparguthaben. Aber mit den Geschäftsanteilen sind Sie an dem unternehmerischen Erfolg der Genossenschaft direkt beteiligt. Die Genossenschaft hat in den vergangenen Jahren jeweils die nach der Satzung maximal zulässige Dividende von 4 % ausgeschüttet. Die Dividende wird grundsätzlich auf die Geschäftsanteile gezahlt, die am Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres eingezahlt waren. Für das Geschäftsjahr 2006 wurde beispielsweise die Dividende im Juni 2007 gezahlt.

Wann können die Geschäftsanteile gekündigt werden?

Wenn keine Genossenschaftswohnung mehr genutzt wird, können die Geschäftsanteile ganz oder auch nur teilweise gekündigt werden. Bei einer Teilkündigung kann man so weiterhin Mitglied der Genossenschaft bleiben. Entsprechend der Satzung ist die Kündigung zum 31.12. eines Kalenderjahres wirksam, wenn diese bis zum 30.09. des Kalenderjahres der Genossenschaft zugegangen ist. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens, wie das gekündigte Geschäftsguthaben im Gesetz genannt wird, erfolgt dann nach der Feststellung des Jahresabschlusses, also bis spätestens 30.06. des Folgejahres.

Gibt es eine Altersbegrenzung für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?

Nein, Mitglied in der Genossenschaft können auch bereits Kinder und Jugendliche werden. Die Vermietung von Wohnraum erfolgt jedoch nur an volljährige Mitglieder.

Allgemeines zur Mitgliedschaft

Jedem neuen Mitglied wird beim Eintritt in die Genossenschaft die Satzung ausgehändigt. Hierin sind alle Rechten und Pflichten der Genossenschaftsmitglieder geregelt.

Notdienst

Telefon 040 34 51 10

Mo. - Do. 17:00 - 07:30 Uhr, am Wochenende rund um die Uhr
(Fr. ab 12:00 bis Mo. 07:30 Uhr)

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